Unsere Leistungen
Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen im Überblick
Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, wenn sie
- fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen (Polymedikation)
- gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie)
- nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva)
- einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen
- Medikamente zum Inhalieren erhalten
Wenn Sie fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen
Viele Menschen nehmen dauerhaft fünf oder mehr Medikamente ein. (Man spricht dann von Polymedikation.) Je mehr Arzneimittel eingenommen werden, desto größer wird das Risiko zum Beispiel für Neben- und Wechselwirkungen. Die Apotheke kann durch ihre Beratung dazu beitragen, dass die Arzneimitteltherapie wirksamer und sicherer verläuft.
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Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die ärztlich verordnet wurden und systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Bei erheblichen Umstellungen Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
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Das Apothekenteam erfasst in einem strukturierten Patientengespräch zunächst alle Arzneimittel, die Sie aktuell einnehmen. Danach folgt eine Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Prüfung) und es wird ein aktualisierter Medikationsplan erstellt. Bei Bedarf und mit Ihrer Einwilligung wird Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin hinzugezogen.
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Bei der Anwendung von mehreren Arzneimitteln können gesundheitsgefährdende Probleme auftreten. Neben- und Wechselwirkungen, falsche Dosierungen oder fehlerhafte Anwendungen können die Wirksamkeit der Medikation einschränken oder sogar zusätzliche Beschwerden auslösen. Die Apotheke hilft dabei, solche Probleme zu vermeiden.
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Bringen Sie alle Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel zum vereinbarten Termin mit.
Wichtig: Keine kühl zu lagernden Mittel mitbringen, stattdessen genauen Namen , die Wirkstärke und das Verfalldatum notieren
Bringen Sie den aktuellen Medikationsplan zur Einnahme Ihrer Dauermedikamente mit.
Alle Medikamente und der Medikationsplan werden Ihnen sofort wieder mitgegeben, wir notieren nur die Informationen daraus.
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Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorher einen Termin mit uns. Das Erstgespräch nimmt je nach Umfang 30-60 min Zeit in Anspruch. Den Termin für das Abschlussgespräch vereinbaren wir vor Ort mit Ihnen.
Wenn Sie Arzneimittel gegen Bluthochdruck einnehmen
Viele Menschen haben zu hohen Blutdruck und nehmen dagegen Medikamente. Die Apotheke hilft bei der Kontrolle, ob die Therapie gut angeschlagen hat.
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Wenn Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung. Aber auch, wenn sich Ihr Medikament gerade geändert hat, kann die Apotheke Sie unterstützen. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
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Die Apotheke misst nach einem standardisierten Verfahren Ihren Blutdruck. Da der Blutdruck sich schnell ändern kann, werden drei Messungen nacheinander durchgeführt. Der Mittelwert bildet dann ein verlässlicheres Ergebnis. Deswegen müssen Sie eine gute Viertelstunde Zeit mitbringen. Je nachdem, wie hoch der Wert ist, erhalten Sie weitere Empfehlungen.
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Bluthochdruck ist eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit. Wird er nicht ausreichend behandelt, steigt das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall oder Organschäden deutlich an. Wer Medikamente gegen Bluthochdruck verschrieben bekommt, sollte sich deswegen regelmäßig vergewissern, dass seine Werte im grünen Bereich liegen. Die standardisierte Blutdruckmessung in der Apotheke hilft dabei.
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Wir benötigen für die Durchführung keine Unterlagen, jedoch können Sie gerne wenn vorhanden Ihr Blutdrucktagebuch oder ähnliche Unterlagen mitbringen.
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Vereinbaren Sie gerne vorab einen Termin mit uns.
Wenn Sie Medikamente zum Inhalieren erhalten
Viele Menschen erhalten Medikamente zum Inhalieren, zum Beispiel wegen einer Atemwegserkrankung. Die standardisierte Einweisung in die korrekte Anwendung von Arzneimitteln zur Inhalation soll sie unterstützen und die Wirksamkeit ihrer Therapie verbessern.
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Wenn Ihnen Inhalativa verordnet wurden und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat, dann dürfen Sie das Training in der Apotheke in Anspruch nehmen. Dies gilt für alle ab einem Alter von sechs Jahren. Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
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Das Apothekenteam zeigt Ihnen, wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert. Danach können Sie die Anwendung mit einem Placebo- oder „Dummy-Gerät“ selbst üben.
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Fehler bei der Anwendung von Inhalativa können die Wirksamkeit Ihrer Medikamente einschränken. Die Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik tragen dazu bei, Ihre Erkrankung wirksamer zu behandeln.
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Handelt es sich um keine Neuverordnung ,bringen Sie Ihr Medikament inklusiver Verpackung und eventuell vorhandener Hilfsmittel mit.
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Sie brauchen keinen Termin zu vereinbaren.
Info zum Apothekensterben
In den letzten 4 Jahren mussten deutschlandweit 1500 Apotheken für immer ihre Türen schließen.
Wir machen uns stark für unsere Patientinnen und Patienten
Apotheken stärken. Jetzt erst recht.
Liebe Patientin, lieber Patient,
die Bundesregierung versagt den Apotheken die notwendige Wertschätzung:
- Das Apothekenhonorar wurde seit elf Jahren
nicht angepasst.
Die Vergütung MUSS an die Kostenentwicklung und die Inflation angepasst werden, um das System zu stabilisieren. - Pläne zu Scheinapotheken ohne Approbierte, Rezepturen und Notdienste müssen restlos gestrichen werden.
- Für ihren Einsatz in der Lieferengpass-Krise benötigen die Apothekenteams endlich eine faire Vergütung!
- Sogenannte Retaxationen, also verweigerte Zahlungen der Krankenkassen an die Apotheken, darf es nicht mehr geben!